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AGB

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin (Lektorin/Grafikdesignerin) während der gesamten Dauer der Geschäftsverbindung.

2. Mit der Auftragserteilung bestätigt die auftraggebende Person, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

3. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Vertraulichkeit

1. Die Auftragnehmerin ist dazu verpflichtet, die Daten der auftraggebenden Person nur zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu nutzen und sie auch über den Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es zur Erfüllung des Auftrags sowie der technischen und rechtlichen Anforderungen notwendig ist.

2. Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung des Auftrags aufzubewahren.

3. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fälle von unautorisierten Zugriffen auf die elektronische Kommunikation und deren Folgen.

§ 3 Auftragserteilung

1. Nach Kontaktaufnahme legen die auftraggebende Person und die Auftragnehmerin den Umfang des Auftrags fest, anschließend nennt die Auftragnehmerin den Preis. Das gilt als Grundlage für den Vertragsabschluss. Mit der schriftlichen Bestätigung durch die auftraggebende Person gilt der Auftrag als erteilt.

2. Ursprünglich getroffene Vereinbarungen (u. a. angebotene Preise, Lieferfristen) unterliegen der Möglichkeit von entsprechenden Anpassungen.

3. Verändert sich im Laufe der Zusammenarbeit der Umfang der zu erbringenden Leistungen, wird der Mehraufwand nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.

4. Der Mindestumfang für einen Auftrag beträgt 30,00 €.

5. Die Auftragnehmerin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a. Gewaltverherrlichung und politischem Extremismus) abzulehnen.

§ 4 Lektorat

1. Mit der Auftragserteilung für ein Lektorat wird ein Dienstvertrag geschlossen. Es besteht keine Weisungsbindung und die auftraggebende Person hat keine Kontrollbefugnisse.

2. Für das Lektorat wird der Preis auf Grundlage des vorliegenden Manuskripts oder Manuskriptausschnitts ermittelt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript kann kein Preis genannt werden. Für die jeweilige Lektoratsrunde wird der tatsächliche Umfang des Manuskriptes oder Textes abgerechnet.

3. Die benötigten Unterlagen und Manuskripte müssen zum Start des Lektorats vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

4. Das Ziel des Lektorats ist die Verbesserung des Stils und der Verständlichkeit des von der auftraggebenden Person im Rahmen des Auftrags übermittelten Textes. Korrekturen und Anmerkungen werden, wenn nicht anders vereinbart, in Word-Dokumenten über die Funktion „Änderungen nachverfolgen“ durchgeführt. Die Korrektur von Rechtschreib- und Grammatikfehlern ist nicht Schwerpunkt des Lektorats.

5. Wünscht die auftraggebende Person die Verwendung einer bestimmten Terminologie, fremdsprachiger Begriffe und Fachwörter, muss sie die Auftragnehmerin darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden sollen, sind der Auftragnehmerin ebenfalls mitzuteilen. Kommt die auftraggebende Person diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistungen geltend gemacht werden.

6. Die Auftragnehmerin hält insbesondere bei umfangreichen Aufträgen regelmäßig Kontakt zur auftraggebenden Person. Die auftraggebende Person verpflichtet sich, bei der Klärung von Unstimmigkeiten im Ausgangstext und bei der Abstimmung des Ablaufes behilflich zu sein.

7. Formatierungen in den Textdokumenten gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen gesonderter Absprache und Vereinbarung.

8. Fehlerfreiheit kann im Lektorat nicht garantiert werden. Lehnt die auftraggebende Person Vorschläge in einem Lektorat ab oder bearbeitet die lektorierten Texte nachträglich, ist dies als Grund für Reklamation oder Haftung ausgeschlossen.

9. Die auftraggebende Person ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

10. Die Auftragnehmerin darf nur nach vorheriger Absprache im Impressum genannt werden und ist berechtigt, mitzuentscheiden, in welcher Form sie dort genannt wird. Die auftraggebende Person ist nicht verpflichtet, der Auftragnehmerin ein Belegexemplar zu überlassen. Die Auftragnehmerin darf zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien auf die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Person hinweisen.

§ 5 Grafikdesign

1. Mit der Auftragserteilung wird ein Urheberwerkvertrag geschlossen. Das Urheberrecht für Entwürfe und Reinzeichnungen verbleibt bei der Auftragnehmerin, der auftraggebenden Person wird nach vollständiger Bezahlung der Rechnung das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Vorschläge oder Mitarbeit der auftraggebenden Person haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. Die Übernahme der Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmerin ist kein Bestandteil des Vertrags.

2. Die auftraggebende Person darf die Grafiken nur für den vereinbarten Zweck nutzen, es ist ihr nicht gestattet, die Grafiken eigenmächtig zu verändern. Andere Verwendungsarten oder Anpassungen bedürfen der Erlaubnis der Auftragnehmerin. Eine Nachahmung der Designs durch die auftraggebende Person oder Dritte, und sei es nur in Teilen, ist unzulässig. Wird gegen die hier genannten Punkte verstoßen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Strafe in Höhe von 100 % des Auftragswertes zusätzlich zur vereinbarten Vergütung bzw. zur Vergütung für die erweiterte Nutzung zu verlangen.
Folgender Nutzungsumfang wird vereinbart:
E-Book-Cover dürfen unverändert für den Upload auf den Vertriebsplattformen und das Bewerben von E-Books genutzt werden, sie dürfen unverändert auch Teil von Werbebildern und Mockups sein.
Print-Cover dürfen unverändert für die Weitergabe an Druckereien und das Bewerben von Printausgaben genutzt werden, sie dürfen unverändert auch Teil von Werbebildern und Mockups sein. 
Werbemittelgrafiken für Printartikel dürfen nur für das vereinbarte Werbemittel, für das die Auftragnehmerin die Grafik angepasst hat, verwendet werden.
Werbemittelgrafiken für soziale Netzwerke dürfen nicht für Printartikel verwendet und nur in unveränderter Form gezeigt werden.

3. Um das Urheberwerk zu schützen, überlässt die Auftragnehmerin der auftraggebenden Person keine bearbeitbaren Grafikdateien.

4. Werden die Designs in einem größeren Umfang als vereinbart genutzt, erhält die Auftragnehmerin dafür eine Vergütung, die im Einzelfall abgesprochen wird.

5. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Auftragnehmerin für die Ausführung von Grafikaufträgen Bildmaterial von http://www.depositphotos.com. Die Auftragnehmerin kauft die einfache Standardlizenz des Anbieters Depositphotos ein. Die auftraggebende Person ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Standardlizenz von Depositphotos verantwortlich, die Auftragnehmerin haftet also nicht für die Einhaltung dieser Lizenz. Bei der Verwendung von Stockfotos kann nicht gewährleistet werden, dass die alleinige Nutzung des verwendeten Bildmaterials der auftraggebenden Person obliegt, die Auftragnehmerin haftet dafür nicht.

6. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten, die kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeiten und die Verwendbarkeit der Grafiken zu überprüfen. Die Recherchen dazu obliegen der auftraggebenden Person.

7. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Leistungen, die die Auftragnehmerin für die auftraggebende Person erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

8. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die auftraggebende Person darf die Abnahme von designten Grafiken nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern.

9. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch die auftraggebende Person übernimmt die die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Die Auftragnehmerin haftet nicht für technische und funktionsmäßige Probleme.

10. Die auftraggebende Person überlässt der Auftragnehmerin von allen vervielfältigten Arbeiten unentgeltlich mindestens ein Belegexemplar. Die Auftragnehmerin darf diese Belegexemplare und die Grafiken, die Bestandteil des Vertrags sind, zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien verwenden und auf die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Person hinweisen.

11. Die Auftragnehmerin wird im Impressum genannt, wenn sie das Coverdesign erstellt hat. Die genaue Form der Nennung erfragt die auftraggebende Person bei der Auftragnehmerin.

§ 6 Lieferung

1. Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die auftraggebende Person hat im Vorhinein ausdrücklich das Lieferdatum bekanntzugeben, sollte es ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages sein.

2. Die Auftragnehmerin ist um die Einhaltung von ggf. vereinbarten Lieferterminen bemüht. Sollte ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die auftraggebende Person unverzüglich zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Vertragsauflösung

1. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da diese aufgrund der Kleinunternehmerregelung (gemäß § 19 UStG) nicht fällig wird.

2. Ab einem Auftragswert von 200,00 € ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt, wie es bei der Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt abgesprochen wurde. Das Honorar ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders auf der Rechnung angeben. Spätestens 2 Wochen nach Verstreichen der Zahlungsfrist kommt die auftraggebende Person mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

4. Wird ein laufender Auftrag gekündigt, ohne dass die Auftragnehmerin die Gründe zu vertreten hat, erhält sie die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen. Die auftraggebende Person und die Auftragnehmerin vereinbaren eine Pauschalisierung der bis zu der Kündigung erbachten Leistungen. Der auftraggebenden Person bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

5. Bei Absage eines Grafikauftrages durch die auftraggebende Person vor Arbeitsbeginn ist die Auftragnehmerin berechtigt, 20 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Sagt die auftraggebende Person ein Lektorat einen Monat vor Arbeitsbeginn ab, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 30 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Bei einer Absage eines Lektorats weniger als einen Monat vor dem geplanten Arbeitsbeginn ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Die Auftragnehmerin muss sich jedoch durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen.

6. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die auftraggebende Person als auch die Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten. Die auftraggebende Person hat jedoch der Auftragnehmerin Vergütung für bereits getätigte Leistungen zu gewähren. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit zur vereinbarungsgemäßen Erfüllung des Auftrags entscheidend beeinträchtigen.

§ 8 Haftung der Auftragnehmerin

1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Folgen, die sich aus der Weiterverwendung des lektorierten Textes oder der erstellten Grafiken ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Verlagsverträgen oder Verkäufen), ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.

3. Kommt die auftraggebende Person den Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Haftung für daraus entstehende Mängel ausgeschlossen.

4. Reklamationen sind von der auftraggebenden Person innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Nach Ablauf der Frist gilt die erbrachte Leistung als akzeptiert.

5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text bzw. der Grafikdateien oder deren Verlust. Dabei ist es egal, durch welche Ursache (z. B. Fehler in der elektronischen Datenübertragung, Virenprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hardware oder Software) diese zustande gekommen sind. Die Auftragnehmerin haftet nicht, wenn sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen Grafiken und Texte aneignen.

6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der durch die auftraggebende Person zur Verfügung gestellten Texte und der Werke, für die Grafiken erstellt werden. Werden der Auftragnehmerin solche Inhalte erst nach Beginn des Auftrags bekannt, hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die auftraggebende Person zahlt die bis dahin erbrachten Leistungen in vollem Umfang.

7. Beansprucht die Auftragnehmerin zur Erfüllung des Auftrag Fremdleistungen, haftet die Auftragnehmerin nicht für die Arbeitsergebnisse der Leistungserbringenden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Der Geschäftssitz der Auftragnehmerin ist der Erfüllungsort. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des Geschäftssitzes.

2. Sollten eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt das nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 10. September 2024

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